Donnerstag, 9. April 2015

Wenn Richter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen - VW vor dem Gericht

Es schlug Wellen, als medial bekannt wurde, dass Mitarbeiter des Volkswagenkonzerns in Mosel sich an einem Getränkeautomaten bereichert haben sollen durch Ausnutzen einer Fehlfunktion des Automaten. Der VW-Konzern zog die Reißleine und kündigte (fast) allen betroffenen Mitarbeitern (insgesamt 45, bei 6 ebenfalls betroffenen Arbeitnehmern wurde auf die Kündigung verzichtet) fristlos.

Die zum Abeitsgericht Zwickau gelangten und entschiedenen Kündigungsschutzklagen der betroffen Arbeitnehmer  wurden allesamt abgeschmettert. Einige entlassene Arbeitnehmer (16) wandten sich mittels Berufung an das Sächsische Landesarbeitsgericht.

Hier kamen nun die vergleichbaren Sachverhalte in unterschiedliche Kammern (4) und nun geschah es. Es kam zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Nach den Ausführungen auf freie-presse.de wiesen 3 Kammern die Berufungen zurück und bestätigten die Kündigungen, z.B. 1 Sa 407/14,  oder die Parteien schlossen Vergleiche.

Doch eine Kammer des Sächsischen LAG (wie war das mit dem gallischen Dorf und dem römischen Imperium) folgte den Argumenten der entlassenen Arbeitnehmer und stellte die Unwirksamkeit der Kündigungen fest.

VW ist damit nicht zufrieden und wird  vor das Bundesarbeitsgericht ziehen. Ob dort auch 2 Senate darüber entscheiden (eher nicht - wahrscheinlich nur der 2. Senat)?

2 Kommentare:

  1. Vor Gericht und auf hoher See....

    Wieder einmal bestätigt. Danke für den interessanten beitrag Herr Kollege. Gibt es vielleicht eine Fundstelle oder ein Az. der Entscheidung der "gallischen Kammer"?

    MfG

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  2. Leider finde ich die Entscheidungen der "gallischen" Kammer nicht, weder auf dem Internetauftritt des Landesarbeitsgerichtes noch in der regionalen Presse.

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