Dienstag, 20. Januar 2015

Das Opfer einer Straftat muss ins Gefängnis

Verkehrte Welt in Sachsen am Stollberger Amtsgericht. Das Opfer einer Straftat mus ins Gefängnis. Klingt komisch - ist aber rechtsstaatlich abgesichert. Das Opfer der Straftat sollte als Zeuge angehört werden im Strafverfahren und erschien mehrfach nicht. Um nun doch noch zur Zeugenaussage zu kommen, griff der Richter Richter (kein Witz!) zum Mittel des Haftbefehls zur Vorführung. So berichtet es die Freie Presse.   

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