Dienstag, 23. Dezember 2014

Mindestlohn von A-Z - heute T wie Trinkgelder



Um was geht es?
Der Mindestlohn beträgt 8,50 € brutto pro Zeitstunde. Dürfen Trinkgelder mit dem Mindestlohn verrechnet werden oder nicht?

Was sagt das MiLoG?
 
nichts!

Es gilt der Grundsatz: Nur dem Mindestlohn funktional gleichwertige Vergütungsbestandteile sind anrechenbar.

Trinkgelder sind freiwillige Leistungen des Gastes. Trinkgelder sind also nicht anrechenbar und kommen dem Arbeitnehmer zu Gute.

Besteht Handlungsbedarf?
Arbeitgeber sollten prüfen, welche Zahlungen Arbeitnehmer erhalten und ob diese mindestlohnrelevant sind oder nicht. Nur so kann gewährleistet werden, dass tatsächlich der Mindestlohn bezahlt wird.

Fazit: Lieber einmal mehr den Lohn und dessen Zusammensetzung prüfen.

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