Montag, 22. Dezember 2014

Mindestlohn von A-Z - heute S wie Stücklohn




Um was geht es?
Der Mindestlohn beträgt 8,50 € brutto pro Zeitstunde. Wie verhält es sich mit dem Stücklohn, also der Vergütung für eine bestimmte Quantität?


Was sagt das MiLoG?
nichts!

Stücklohnvereinbarungen bleiben zulässig, wenn sie gewährleisten, dass der Mindestlohn für geleistete Arbeit erreicht wird. Es erfolgt eine Umrechnung in Zeitlöhne durch (1) Bestimmung des Zeitaufwandes für 1 Exemplar, (2) der Hochrechnung auf 1 Stunde und (3) der Umrechnung auf den vorgegebenen Mindestlohn.

Besteht Handlungsbedarf?
Arbeitgeber sollten prüfen, welche Zahlungen Arbeitnehmer erhalten und ob diese den Mindestlohnanforderungen gerecht werden. Auch für Arbeitnehmer kann eine Prüfung lohnenswert sein.

Fazit: Lieber einmal mehr den Lohn und dessen Zusammensetzung prüfen.

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