Freitag, 19. Dezember 2014

Mindestlohn von A-Z - heute Q wie Qualitätszuschlag



Um was geht es?
Der Mindestlohn beträgt 8,50 € brutto pro Zeitstunde. Darf ein Qualitätszuschlag mit dem Mindestlohn verrechnet werden oder kommt er oben drauf?

Was sagt das MiLoG?
nichts!

Es gilt der Grundsatz: Nur dem Mindestlohn funktional gleichwertige Vergütungsbestandteile sind anrechenbar.

Qualitätszuschläge werden dafür gewährt, dass die Arbeitsleistungen in einer besonderen Qualität erbracht werden und sollen nicht die eigentliche Leistung vergüten.
Qualitätszuschläge sind also nicht anrechenbar und kommen auf den Mindestlohn oben drauf.

Besteht Handlungsbedarf?
Arbeitgeber sollten prüfen, welche Zahlungen Arbeitnehmer erhalten und ob diese mindestlohnrelevant sind oder nicht. Nur so kann gewährleistet werden, dass tatsächlich der Mindestlohn bezahlt wird.

Fazit: Lieber einmal mehr den Lohn und dessen Zusammensetzung prüfen.

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