Montag, 8. September 2014

Ein Versuch ist es wert - Taktik im Gütetermin

In Kündigungsschutzprozessen kommt es oft darauf an mit der richtigen Taktik zu agieren. Arbeitgeber haben oft das Risiko des Annahmeverzugslohnes. Dieses zu minimieren und so etwaige Abfindungszahlungen gering zu halten scheint jede Taktik recht zu sein. 

Eine Variante ist folgende:

Im Gütetermin wird unvermittelt der Arbeitnehmer gefragt, seit wann er denn neue Arbeit habe. Es wird nach dem Wortlaut gar nicht bezweifelt, dass er nach Ablauf der (kurzen) Kündigungfrist eine neue Arbeitsstelle habe, sondern (geschickt) nach dem Beginn derselben gefragt.

Wer hier "falsch" antwortet, wird wohl nur geringere Abfindungszahlungen durchsetzen können.

Gerade in diesem frühen Stadium des Gerichtsverfahrens muss ein Arbeitnehmer oder dessen Vertreter darauf eine Antwort finden. Ich neige zu folgender sinngemäßer Antwort:

"Wir streiten um eine Kündigung und deren Unwirksamkeit. Ob ein neues Arbeitsverhältnis des gekündigten Arbeitnehmers besteht oder nicht, ist für die Un-/Wirksamkeit der Kündigung unerheblich."

 

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