Freitag, 6. Juni 2014

Taz bevorzugt Frauen - ist das diskriminierend?

Die Zeitung „taz“ hatte eine ihrer freien Volontärsstellen ausschließlich für eine Frau mit Migrationshintergrund ausgeschrieben und lehnte die Bewerbung von Männern – unter ihnen die des Bewerbers – von vornherein ab. Die „taz“ rechtfertigte dies mit der Argumentation, dass ein solches Vorgehen erforderlich sei, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen im Journalismus zu erhöhen.

Das Arbeitsgericht Berlin hat - nach der Meldung auf www.tagesspiegel.de - der Klage eines Mannes entsprochen und die „taz“ zur Zahlung einer Entschädigung von drei Monatsgehältern verurteilt.

Die "taz", so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, habe den Bewerber bei der Besetzung der Stelle wegen seines Geschlechts in unzulässiger Weise benachteiligt. Es sei nicht statthaft, die Bewerbung von Männern ausnahmslos auszuschließen. Auch sei die Maßnahme nicht geeignet, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, da es lediglich um die Besetzung einer Volontariatsstelle gehe.

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