Mittwoch, 18. Juni 2014

anzüglich oder witzig? - es war eine sexuelle Belästigung

Ein Arbeitnehmer wollte - nach seinem Vortrag vor Gericht - wohl witzig sein mit der Sendung einer Mail an seine Vorgesetzte, mit dem Text "Stell Dir vor, du müsstest bei der Feuerwehr anrufen und die fragen Dich: Wo brennt es?" unter Beifügung eines Bildes im Anhang mit einem abgebildeten Straßenschild mit der Aufschrift "Am Fötzchen".

Doch es fand niemand witzig und es führte zu einer ausserordentlichen Kündigung des Arbeitnehmers. Diese hat er erfolglos mittels Kündigungsschutzklage angegriffen, denn das Arbeitsgericht Regensburg hat in seiner Entscheidung vom 16.05.2013 (Az.: 7 Ca 3201/12 - veröffentlicht in AE 2/2014 Seite 71) die Kündigung als wirksam bestätigt. Die Versendung der Mail war eine sexuelle Belästigung, die der Arbeitgeber nicht dulden und hinnehmen musste, unabhängig vom Humorverständnis des Arbeitnehmers und dessen Beschäftigungszeit und Unterhaltsverpflichtungen.

1 Kommentar:

  1. Aber es wird doch in der Mail gar kein Bezug genommen auf die Sexualität/Intimsphäre der Mail-Empfängerin?

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