Dienstag, 28. Januar 2014

Klären Arbeitsgericht unzulässige Waffenexporte auf?

Was für eine Frage, mögen einige denken. Unzulässige Waffenexporte werden eher an andere Gerichtsarten zugewiesen. Und doch, manchmal sind auch Arbeitsgericht an der Aufklärung mit beteiligt. Wie das? Ganz einfach.

Eine Firma Heckler & Koch entlässt 2 Arbeitnehmer mittels Kündigungen, weil diese „eigenmächtig, ohne Wissen und Wollen anderer Personen im Unternehmen“ Waffenlieferungen in nicht genehmigte Regionen veranlasst haben sollen. 

Die Arbeitnehmer wehren sich gegen die Kündigungen vor dem Arbeitsgericht und trugen vor, dass die Geschäftsleitung von der Abwicklung der Geschäfte gewusst habe.


Laut taz.de meinte der Richter, dass solcherlei Geschäfte nicht ohne Kenntnis der Geschäftsleitung gingen. Es lägen E-Mails vor, die zeigten, dass Vorgesetzte bis in die Leitung des Unternehmens mit dem Fall betraut gewesen seien. 

Deshalb gewannen die Arbeitnehmer ihre Kündigungsschutzklagen und die Ermittlungsbehörden fühlen sich sicherlich bestärkt.

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