Mittwoch, 16. Oktober 2013

Gebt den Politessen mehr Geld!

Eine seit dem 01.03.2009 als Außendienstmitarbeiterin zur Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs ("Politesse") beschäftigte Arbeitnehmerin verlangt mehr Geld.

Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände jeweils geltenden Fassung (TVöD-VKA) Anwendung. Die anstellende Stadt zahlt der Politesse seit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 3 des TVöD-VKA. Die Politesse hält aber ein Entgelt nach der Entgeltgruppe 5 für zutreffend.

Diese Entgeltgruppe setzt nach § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA, Anlage 3 zum TVÜ-VKA i.V.m. § 22 Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) voraus, dass ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge verrichtet, die gründliche Fachkenntnisse erfordern (Vergr. VII Fallgr. 1b der Anlage 1a zu § 22 BAT).

Die Differenz zwischen der monatlichen Bruttovergütung nach Entgeltgruppe 3 und nach Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA beträgt bei einem in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer in der Erfahrungsstufe 3 derzeit 196,18 Euro und bei der in Teilzeit beschäftigten klagenden Politesse 98,09 Euro.

Das ArbG Wuppertal hat der Klage stattgegeben und einen Anspruch der Politesse auf ein Entgelt nach der Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA bejaht.

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts bildet ihre Tätigkeit als "Politesse" überwiegend einen auf ein einheitliches Arbeitsergebnis gerichteten großen Arbeitsvorgang, der die tariflichen Tätigkeitsmerkmale erfüllt. Dafür genüge es, dass während dieses Arbeitsvorgangs Entscheidungen anfallen, die neben der Kenntnis von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften auch die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens erfordern, wie beispielsweise bei Abschleppmaßnahmen. Ausreichend sei dabei, dass ein sinnvolles Arbeitsergebnis ohne das Erfüllen des tariflichen Merkmals nicht erzielt werden kann. Nicht erforderlich sei hingegen, dass die Tätigkeiten mit Entscheidungsspielraum die Hälfte der Arbeitszeit des einheitlichen Arbeitsvorgangs aus machen.

Fazit: Politessen verfügen über "gründliche Fachkenntnisse", weshalb Ihnen mehr Geld zusteht

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