Donnerstag, 20. Juni 2013

niederschmetternde Richterbeurteilung

Es ist schon interessant zu wissen, was Richter über Anwälte und Anwälte über Richter denken. Ich hatte nun einen denkwürdigen Hinweis eines in Untervollmacht unsere Klage vertretenden Kollegen - ganz weit weg von unsere Kanzlei - erhalten mit folgenden Textauszügen (einzig das Wort "Richterperson" wurde von uns verwendet, um etwaige Rückschlüsse auszuschließen):



"... ist darauf hinzuweisen, das die für diesen Fall zuständige Richterperson teilweise die Rechtsprechung aktueller Art nicht kennt und trotz der in der Klageschrift vorhandenen detaillierten Auflistung die Auffassung vertritt, es müsse dazu noch substantiiert vorgetragen werden. Die Kenntnise über das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom ..., Az.: .... dürften bei der erkennenden Richterperson nur rudimentär vorhanden sein. ..."


Es ist ein - nun ja - differenziertes Bild von einer Richterperson, welches der Kollege mir da "zeichnet".

Welche Erfahrungen haben Anwälte mit Richtern, Richter mit Anwälten und untereinander - Wer weiß, wie über uns/mich gedacht wird?

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