Mittwoch, 5. Juni 2013

Eisessen + Luft schnappen = Arbeitsunfall?

Ein Mechaniker, der sich während eines Leerlaufs des Montagebands am rund 20 Meter von der Halle (mit einer Lufttemperatur von 30 °C) entfernten Kiosk ein Eis kauft und dieses im Schatten unmittelbar vor einer Hallenaußentür verspeist, bekommt von einem Mitarbeiter die Hallentür an die linke Ferse gestoßen. Er erleidet einen Riss seiner Achillessehne und eine 4 cm lange Schnittwunde am Sprunggelenk, muss zweimal operiert werden und kann wegen des Unfalls nicht mehr an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.

Ist dies ein Arbeitsufall und von der Berufsgenossenschaft als solcher anzuerkennen?

Hier geht es zur Antwort.

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