Dienstag, 4. Juni 2013

14 Unfälle mit dem Bus - Kündigung, sonst steigt ja niemand mehr ein?

Manch kleiner Junge (bestimmt auch Mädchen) träumt von einem Job als Busfahrer, wenn er im Sandkasten mit Autos spielt. Doch sollte später in der Verwirklichung des Berufswunsches mehr Vorsicht walten als im Sandkasten. 

In  viereinhalb Jahren 14 Unfälle mit einem Bus - klar dass dann irgendwann die Kündigung kommt. 
Der junge Busfahrer der Regio-Bus-Rheinland erhielt die Kündigung nach einem Unfall im März 2013, als er mit dem Bus in einem Vorgarten landete. Der Busfahrer erhob Kündigungsschutzklage.

Der Arbeitgeberanwalt hielt dem Busfahrer vor, dass er mit überghöhter Geschwindigkeit (55 km/h bei schneeglattter Strasse) den Unfall verursacht habe und er zudem mehrfach mündlich abgemahnt worden sei. 

Der Busfahrer als Arbeitnehmer bestreitet dies und weist darauf hin, dass er nicht an allen Unfällen schuld gewesen sei. 

Der Richter kommt seinen Pflichten nach, in jeder Prozesssituation auf eine gütliche Einigung hinzuwirken  und unterbreitet den Vorschlag: Der Busfahrer behält seinen Job. Er absolviert jedoch ein zweitägiges Fahrsicherheitstraining und übernimmt die Reparaturkosten zur Hälfte. 

Beide Parteien stimmen dem Vergleich zu - allerdings nur auf Widerruf.

Na, würden Sie in den Bus mit diesem Busfahrer einsteigen?

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