Dienstag, 7. Mai 2013

Badeverbot am schönsten Strand der Welt = Reisemangel?

Wer viel arbeitet, soll sich auch erholen können. Dafür gibt es doch den Urlaub.

Wer in die Ferne reist möchte ungetrübten Reisegenuss. Gerade Inselbesucher (regelmäßig als "Badeurlauber" tituliert) wollen oft an Bilderbuchstränden baden. Doch was, wenn dies nicht erlaubt ist? Stellt eine Badeverbot einen Reisemangel dar?

Eine Antwort auf diese Frage fand das Amtsgericht München.

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