Donnerstag, 21. Februar 2013

Zeugniskinder

Ab und zu liest man als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit kritischem Blick Arbeitszeugnisse. Jeder Punkt und jedes Komma wird kontrolliert und einer Prüfung unterzogen, ob es mehr aussagt, als auf den ersten Blick zu sehen ist.

Doch ab und zu lockt manche Formulierung auch zu einem Schmunzeln, so wie diese:

"Weiterhin übernahm sie zeitweise die Betreuung der je nach Betriebsaufwand anfallenden  Kleinkinder."

PS: es handelt sich nicht um Zeugnis über eine Tätigkeit, welche auf regelmäßigen Umgang mit Kindern schliessen lässt

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