Dienstag, 6. November 2012

spielerische Disziplinierung?!

Was tun, wenn die Kleinen nicht ruhig sind oder werden. Wo manche Eltern schon verzweifeln, fragen auch Lehrkräfte nach Lösungsmöglichkeiten. So auch eine Grundschullehrerin im Dienste des Landes Sachsen - Anhalt, welche im Unterricht einen unruhigen Schüler beruhigen wollte.

Sie schildert den Vorfall sinngemäß wie folgt:

"Sie habe ein eingerissenes Blatt ihrer Arbeitsunterlagen wieder zusammenkleben wollen. Zu diesem Zweck habe sie ein Stück Tesafilm abgeschnitten. Der neben dem Lehrertisch sitzende Schüler E sei unruhig gewesen. Sie habe deshalb zu ihm gesagt, der Streifen gehöre ja wohl eher auf seinen Mund als auf das Papier. E habe lachend mit „Ja“ geantwortet. Daraufhin habe sie ihm den Streifen Tesafilm in Höhe des Mundes lose auf die Wange geklebt. Der Schüler P habe dies gesehen und für sich ebenfalls einen Streifen gewollt. Sie habe deshalb auch ihm lose ein Stück Tesafilm auf die Wange geklebt. Die Streifen hätten nicht fest geklebt. Sie seien sogar abgefallen und beide Jungen hätten sie jeweils wieder aufgedrückt. Die Sache sei von allen Kindern als „Spaß“ empfunden worden, beide Schüler hätten mitgelacht und sich vom weiteren Erzählen und Mitarbeiten während des Unterrichts nicht abhalten lassen."

Es kam, was kommen musste. Die lieben Kleinen erzählen es zu Hause. Die besorgten Eltern beschweren sich in der Schule. Die Schulleitung hörte die Kinder in Anwesenenheit einer Schulpsychologin an. Diese bestätigten das Aufkleben von Tesa-filmen. Die Lehrerein erhielt die Kündigung und wehrt sich hiergegen mittels Kündigungsschutzklage.

Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht gaben ihr Recht. Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 19.4.2012, 2 AZR 156/11) beurteilt den Sachverhalt differenzierter, entscheidet aber nicht endgültig. Es hält den Sachverhält noch nicht für vollständog aufgeklärt und verwies das Verfahren zurück an das Berufungsgericht.




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