Dienstag, 7. August 2012

Das Katzennetz auf dem Balkon

Ist die Errichtung einer Holzkonstruktion ohne Substanzeingriff für die Aufhängung eines Katzennetzes auf dem Balkon einer Mietwohnung ein vom Vermieter zu duldender baulicher Eingriff?

Hier musste das Gericht abwägen zwischen den tierlieben Mietern und den auf das Äussere bedachte Vermietern. Wie das Gericht entschieden hat, lesen sie auf http://mietrecht-chemnitz.blogspot.de/

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