Sonntag, 17. Juni 2012

"Größte deutsche Fachkanzlei" - und das ohne einen Anwalt

"Größte deutsche Fachkanzlei" - mit dieser Bezeichnung für sich zu werben könnte irreführend sein, zumindest wenn dies die DGB Rechtsschutz GmbH betrifft.

Mit der Bezeichnung "Fachkanzlei" wird der Eindruck erweckt, als handele es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die DGB Rechtsschutz GmbH ist aber keine Rechtsanwaltskanzlei, denn sie vertritt nur Gewerkschaftsmitglieder und diese nur vor bestimmten Gerichten.

Die Werbesprüche "Größte deutsche Fachkanzlei", "DGB Rechtsschutz: Größte deutsche Fachkanzlei" und "Größte Fachkanzlei Deutschlands" sind deshalb nach Ansicht vieler Anwälte und aus Sicht des LG Koblenz (vom 06.03.2012 - 4 HK O 89/11) irreführend und somit wettbewerbswidrig.

Denn festzuhalten ist - die DGB Rechtsschutz GmbH beschäftigt keine zugelassenen Rechtsanwälte und somit auch nicht solche, die zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung berechtigt sind.

Die Gerichtsentscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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