Donnerstag, 16. Februar 2012

Der Weg zum Arbeitsplatz fördert die Gesundheit - Autofahrer diskriminiert?

In einer Justizvollzugsanstalt bekommen Arbeitnehmer im Rahmen einer Gesundheitsförderung Arbeitszeit gutgeschrieben, wenn Sie per Rad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Abstandsregelungen bzw. Distanzregelungen bestanden offensichtlich nicht, denn ein Arbeitnehmer beschwerte sich.

Er meint, dass er - der einen weiten Anfahrtsweg habe - gegenüber anderen Mitarbeitern, die in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstelle wohnen benachteiligt werden würde. Während diese zur Arbeit laufen, sei er auf das Auto angewiesen und erhalte keine Gutschriften. Nun begehrt er für seinen Fußweg vom Parklatz zur Arbeitsstelle ebenfalls die Gutschrift.

Da er sie nicht erhält, klagt er vor dem Arbeitsgericht. Nachdem der Arbeitnehmer versetzt wurde an eine andere Arbeitsstelle, erhielt er nach Vergleichsabschluß zumindest Gutschriften von 5 h - laut dem Artikel auf http://www.newsclick.de

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