Donnerstag, 1. September 2011

einmal hin, einmal her, rundherum, das ist nicht schwer

Ein Wechselspiel der Gefühle mussste ein Arbeitnehmer hinnehem. Erst erstreitet er in einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung. Da diese nicht fristgerecht bezahlt wird, holt er sich Teile davon durch einen Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Doch dann kommt der Insolvenzverwalter, denn über den Arbeitgeber war zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet wurden, und verlangte die Abfindung zurück. Da der Arbeitnehmer nicht zahlte, erhob der Insolvenzverwalter Klage. Am Ende entschied das BAG (19.5.2011, 6 AZR 736/09) - zu Gunsten des Insolvenzverwalters.

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