Donnerstag, 22. September 2011

Ein Schlag ins Gesicht

War es ein Volltreffer, den ein Arbeitnehmer eines Automobilzulieferers einem anderen Mitarbeiter bewusst versetzte, oder doch nur eine unglückliche Abwehrbewegung? In jedem Fall war das der Anlass einer fristlosen Kündigung - der der Betriebsrat nicht zugestimmt hat.

Der gekündigte Arbeitnehmer wehrte sich mit einer Kündigungsschutzklage. Vor dem Gericht wurde der Zeuge - der andere, verletzte Mitarbeiter - angehört und konnte mit seinen Schilderungen das Arbeitsgericht - nach Bericht der Plattform insuedthuehringen.de davon überzeugen, dass er den Arbeitnehmer nur gefragt habe, was los sei. Daraufhin sei dieser vom Schlepper gestiegen und mit der Faust auf ihn losgegangen.

Das Arbeitsgericht bestätigte die fristlose Kündigung.

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