Donnerstag, 28. Juli 2011

Sexunfall und Schadensersatz vom Arbeitgeber

Immer wieder interessant sind die Fragen, was im Rahmen einer Dienstreise üblich ist. In Australien begab sich eine Regierungsmitarbeiterin auf Dienstreise. Die Übernachtung erfolgte im Hotel. Während des Geschlechtsverkehrs fiel ihr ein Lampenschirm auf das Gesicht und führte zu schmerzhaften Verletzungen an Nase, Mund und Gebiss.

Nun verlangt die Arbeitnehmerin Entschädigung von der gesetzlichen Unfallversicherung. Der "Arbeits-"Unfall sei immerhin auf der Dienstreise geschehen. Die Unfallversicherung dagegen meint, dass Sex auf Dienstreisen nicht üblich sei und deshalb vom Versicherungsschutz nicht umfasst sei.

Das Gericht meint laut Artikel auf spiegel online, dass der Fall nicht einfach sei.

1 Kommentar:

  1. Ojee, es ist schon ziemlich merkwürdig, das Menschen nicht einmal vor solchen Geschichten Abstand nehmen;) Wer hat ihr den Rechtsweg geraten;)

    AntwortenLöschen