Mittwoch, 4. Mai 2011

Klage auf künftige Miete zulässig

mietrecht-chemnitz.blogspot.com meldet: Vermieter dürfen bei säumigen Mietern nach Kündigung auch auf künftige Zahlung einer Nutzungsentschädigung klagen, ohne dass es darauf ankommt, ob die Mieter die Forderungen ernsthaft bestreiten oder gar deren Zahlungsunfähigkeit feststehe.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen