Mittwoch, 4. Mai 2011

EGMR-Urteil für die Tonne?

Da hat doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem Beschwerdeführer am 23.09.2010 Recht gegeben(Schüth-entscheidung) - wir berichteten- und noch soll es doch "für die Tonne sein"?

Mit reichlich Eigenlob berichtet die Kanzlei Linten & Partner darüber, dass das LAG Düsseldorf (mit Entscheidung vom 04.05.2011) die Klage des vor dem EGMR erfolgreichen Herrn Schüth auf Wiederaufnahme des Kündigungsschutzverfahrens zurückwies.

Damit dürfte die Entscheidung des EGMR - zumindest für Herrn Schüth - "für die Tonne" gewesen sein. Zum Glück hat das LAG Düsseldorf die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen