Mittwoch, 4. Mai 2011

Anspruch auf kostenlose Hilfsmittel

Der Bundesgerichtshof musste über Ansprüche eines Handelsvertreters befinden. Dieser forderte die Rückzahlung von mit Provisionsansprüchen berechneten Kosten für Schulungen, Zeitschriften und Softwarepaketen.

In der Entscheidung vom 05.04.2011 (Pressemeldung 73/11) verweist der BGH auf den Wortlaut des § 86 a HGB und stellt klar, dass Handelsvertrter nur dann auf kostenlose Hilfsmittel einen Anspruch haben, wenn diese zwingend für die Ausübung des Maklergeschäftes notwendig sind.

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