Freitag, 25. März 2011

konfliktbedingte Arbeitsplatzunverträglichkeit

Was für eine tolle Bezeichnung, um auszudrücken, dass keine auf Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit besteht. Mit diesem Argument wollte eine private Krankenversicherung kein Krankentagegeld bezahlen.

Dem schob der BGH (09.03.2011 -IV ZR 137/10- einen Riegel vor. Wird ein Arbeitnehmer gemobbt oder fühlt er dieses und führt dies zu einer ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit, ist eine private Krankenversicherung verpflichtet, das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld zu bezahlen.

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