Montag, 21. März 2011

Kein Kurzarbeitergeld für Leiharbeiter

Nach einer Entscheidung des Hessischen LSG (vom 18.03.2011 - AZ L 7 AL 21/08) bekommen Leiharbeitsunternehmen kein Kurzarbeitergeld für Ihre Arbeitnehmer. Das Risiko des Arbeitsausfalls ist der Leiharbeit nicht per se fremd, weshalb das Risiko nicht auf die Solidargeeinschaft abzuwälzbar ist.

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