Montag, 7. März 2011

Der Leserbrief und die Kündigung

Auf dem Portal des Nordkuriers wird von einem Fall aus dem Arbeitsgericht Stralsund berichtet. Ein Leserbrief eines Taxifahrers wurde mit vollem Namen in einer Zeitung veröffenticht. Thema des Leserbriefes war die behauptete schlechte Bezahlung von Arbeitnehmern im Hotel- und Gaststättengewebe.

Nun nahmen einige Geberbetreibende diesen Leserbrief zum Anlass, dem Taxiunternehmen, in welchem der Leserbriefautor beschäftigt war, unter Druck zu setzen nach dem Motto: "Falls der Leserbriefautor nochmal vor meiner Kneipe steht, gibt es keine Aufträge für das Unternehmen mehr".

Das kleine Unternehmen (2 Taxis) kündigte daraufhin den Autor des Leserbriefes, der sich prompt an das Arbeitsgericht wandte.

Spannend ist am Schluß noch, was mit der Abfindung geschehen soll. Die soll nämlich an eine Kindertagesstätte bezahlt werden laut Meldung des Nordkuriers.

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