Montag, 21. Februar 2011

Zwangsgeld bei unzulässiger Beschneidung von Kompetenzen

Das Arbeitsgericht Saarbrücken (Az.: 65 Ca 96/09) hat den Vorstand eines Universitätsklinikums zu 10 000 Euro Zwangsgeld verurteilt, wie der Pfäzlische Merkur berichtete.

Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Auseinandersetzung um die Kompetenzbeschränkungen der Pflegedienstleitungen in den einzelnen Kliniken. Einigen Pflegedienstleitern wurden im Rahmen von Neuorganisation die Kompetenzen beschnitten und eine neue Hierarchiestufe mit "geschäftsführenden Pflegedienstleitungen" eingeführt.

Bereits im Dezember hat das Arbeitsgericht Saarbrücken die Klinikleitung verurteilt, die klagenden "leitenden Pflegekräfte" unverändert zu beschäftigen. Da die Klinikleitung dies nicht umsetzte, ordnete nun das Arbeitsgericht das Zwangsgeld bzw. Zwangshaft an.

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