Dienstag, 22. Februar 2011

keine ungestörte Geschäftserledigung am Frankfurter Flughafen - beschleunigter Toilettengang

Die Beschwerde eines Nutzers einer Toilette hatte weitreichende Auswirkungen.

Offenbar weil er gerade ein "Geschäft" verrichtete kam ein Toilettennutzer einer barschen Aufforderung einer Reinigungskraft, die Toilletenkabine rasch zu verlassen, nicht schnell genug nach. Deshalb half die Reinigungskraft durch Anlegen der Hände an den Hals und würgen des Nutzers nach (ob das den Vorgang wirklich beschleunigt?).

Daraufhin beschwerte sich der Toilettennutzer bei dem Flughafenbetreiber Fraport. Diese wiederum kündigten den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer wehrte sich mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.

Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main (7 Ca 4685/10) jedoch hielt die Kündigung für wirksam. Gewalttätigkeiten bei der Arbeit seien regelmäßig ein Grund zur sofortigen Entlassung, auch wenn Außenstehende betroffen seien, stellten die Richter fest. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass offenbar auch der WC-Benutzer aggressiv aufgetreten sei.

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