Donnerstag, 3. Februar 2011

keine Nachzahlung durch Erwerber bei Betriebsübergang

Nach einer Entscheidung des Bay. LSG (28.01.2011 - L 5 R 848/10 B ER) muss ein Betriebserwerber keine Sozialversicherungsbeiträge für die Zeiten nachzahlen, welche vor dem Betriebsübergang liegen. Eine Haftung hierfür bestünde nicht.

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