Dienstag, 15. Februar 2011

Berufsunfähigkeitsrente nur für Facharbeiter

Ein früherer Korrosionsschutzarbeiter hat ohne Erfolg eine Rente wegen Berufsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung eingeklagt. Nach Auffassung der Richter des LSG Sachsen Anhalt (Urteil v. 27.05.2010 - L 3 R 510/06) habe der Kläger ohne Facharbeiterausbildung keinen entsprechenden Berufsschutz. Er sei zwar langjährig vollwertig in Teilbereichen des Facharbeiterberufs Maler und Lackierer tätig gewesen, habe jedoch nicht über alle Kenntnisse dieses Berufs verfügt. Deshalb könne er nur als oberer Angelernter eingestuft werden und sei auf eine Tätigkeit als Pförtner an der Nebenpforte verweisbar, die in Deutschland noch existiere. Ein bestimmter Arbeitsplatz müsse ihm nicht angeboten werden.

2 Kommentare:

  1. Echt traurig für den Mann. Aber leider kann die gesetzliche dies tatsächlich tun. Bei der Privaten BU sollte man auf diese Abstrakte Verweisbarkeitsklausel achten und ein Vertrag ohne diese Klausel ergattern und schon kann man diesen Fehler vermeiden.

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  2. Ja, da kann ich mich Hermann nur anschließen. Es ist eine Schande, dass diese Art von BU-Verträgen heute noch existiert. Bei Neuabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man auf jeden Fall darauf achten, dass eine solche Klausel nicht vorkommt. Finanztest wertet sowas in aktuellen Tests auch immer mit als Kriterium.

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