Dienstag, 11. Januar 2011

Was hat Urlaub mit Erbrecht zu tun?

Neuerdings gilt auch im Erbfall, dass arbeitsrechtliche Ansprüche vom Erben zu prüfen sind, denn nach einer Entscheidung des LAG Hamm vom 22.04.2010 (16 Sa 1502/09) sind Urlaubsansprüche vererbbar.

Im Leitsatz heißt es:

Aus der geänderten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsab-geltungsanspruch des langandauernd arbeitsunfähigen Arbeitnehmers folgt die Vererblichkeit des Abgeltungsanspruchs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen