Donnerstag, 13. Januar 2011

Geld verdienen mit Kartenlegen

Dies ist doch auch mal ein Gedanke, um sich Geld zu verdienen ohne sich den Rücken wirklich krumm zu machen.

Und lukrativ muss es nach einer Pressemitteilung des BGH (05/2011) auch sein. Immerhin hat die Kartenlegerin von einem Kunden in einem Jahr mehr als 35.000 € als Lohn für ihre Dienste erhalten.

Offen lies der BGH, ob die Vereinbarung einer solchen Vergütung sittenwidrig ist.

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