Freitag, 21. Januar 2011

ein Glimmstengel und eine fristlose Kündigung

Besteht ein Rauchverbot in einem Unternehmen, von dem der Arbeitnehmer Kenntnis hat, kann ein Verstoß hiergegen eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Auf eine Gefahrensituatuion kommt es nicht an. Auch eine vorherige Abmahnung ist nicht notwendig. Vielmehr stellt die Belehrung zum Rauchverbot die Warnfunktion einer Abmahnung dar, weshalb der rauchende Arbeitnehmer vor dem ArbG Krefeld (20.01.2011, 1 Ca 2401/10) verlor.

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