Donnerstag, 28. Oktober 2010

Schwarzarbeit ist strafbar - auch für Menschen ohne erlerntem Beruf

Das Schwarzarbeit strafbar sein kann muss nun ein Unternehmer ohne erlentem Beruf erfahren. Er baute nach der Pressemitteilung des LG Düsseldorf mit mehreren Firmen zur Verschleierung seiner Tätigkeiten durch die Beschäftigung von 1000 Leiharbeitern aus Rumänien ohne Zahlung von Steuern und Sozialabgaben einen Schaden von ca. 14.000.000 € (14 Millionen €).

Deshalb kann nur der dringende anwaltliche Rat erfolgen: Hände weg von Schwarzarbeit.

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