Montag, 13. September 2010

Mindestlohn im Pflegebereich

Nach Auffassung der Bundesregierung stellt der Mindestlohn in der Pflegebranche eine Untergrenze dar und darf nicht als Normlohn missverstanden werden.

Mit den Mindestentgelten soll die Attraktivität des Pflegeberufs steigen.

Den Unterschied des Branchenmindestlohns zwischen Ost- und Westdeutschland begründet die Regierung mit den bestehenden Vergütungsstrukturen der Pflegebranche. Den Angaben zufolge beträgt der durchschnittliche Bruttostundenverdienst (aufgegliedert nach Lohngruppen) derzeit mehr als 14 Euro im Westen und im Osten rund 3 Euro weniger.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen