Montag, 30. August 2010

A**loch die Zweite - und wieder keine wirksame Kündigung

Wir bereits einmal schon aufgeführt, führt die mehrfache Aussprache des Wortes "A**loch" nicht zwingend zu einer Kündigung.

Wie Kollege Steen mitteilte, hat auch das LAG Schleswig-Holstein die Kündigung eines angestellten Kraftfahres wegen mehrfacher Verwendung des "A**loch"-Wortes für nicht rechtens erklärt.

Neben der Weiterbeschäftigung muss der Arbeitgeber nun ca. 10.000 € Vergütung aus Annahmeverzugslohn nachzahlen.

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