Donnerstag, 22. Juli 2010

Anrechnung von Ausbildungsbeihilfen (BAföG) als Einkommen bei SGB II - Leistungen

BAföG-Zahlungen dürfen auf ALG II - Leistungen als Einkommen angerechnet werden, auch wenn die Ausbildung an einer privaten Ausbildungsstätte erfolgt und hierfür Schulgeld zu zahlen ist. Die Beschwerdeführerin vertrat u.a. die Auffassung, dass aufgrund des zu zahlenden Schulgeldes bei Ihr keine bzw. eine verminderte Anrechnung der BAföG-Zahlungen zu erfolgen habe. Dies lehnte das Bundesverfassungsgericht (21.07.2010 - 1 BvR 2556/09) ab.

Dies wird damit begründet, dass Sozialleistungen der Aufrechterhaltung einer menschenwürdigen Existenz dienen, nicht jedoch den Besuch einer Privatschule umfassen, da ein solcher nicht zwingend für eine menschenwürdige Existzenzsicherung erforderlich ist.

Auch eine Ungleichbehandlung liegt nicht vor, da auch Auszubildenden an Ausbildungsstätten ohne Schulgeld BAföG-Leistungen als Einkommen angerechnet werden.

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