Dienstag, 27. Juli 2010

Androhung eines SCHUFA-Eintrages trotz berechtigter Einwendungen gegen die Rechnung

Manchmal lässt die Zahlungsmoral wirklich zu wünschen. Doch falls berechtigte Einwendungen gegen eine Rechnung bestehen, sollte sich der Gläubiger mit diesen Einwendungen auseinandersetzen und nicht blindlings einen SCHUFA-Eintrag androhen, falls nicht sofort bezahlt werde. Denn dies kann mehr kosten, als die begehrte Zahlung umfasst, worauf Kollege Melchior mit Hinweis auf eine Entscheidung des AG Leipzig hinweist.

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