Donnerstag, 24. Juni 2010

Kinderbetreuungskosten für Betriebsrat

Der Arbeitgeber muss im erforderlichen Umfang die Kosten erstatten, die einem alleinerziehenden Betriebsratsmitglied während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit durch die Fremdbetreuung seiner minderjährigen Kinder entstehen (BAG PM 47/10).

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen