Dienstag, 29. Juni 2010

Abfindung trotz Kündigungsrücknahme

Selten kommt es vor, aber ab und zu doch.

Arbeitnehmer erhält unwirksame Kündigung und erhebt Klage. Arbeitgeber erklärt nach anwaltlicher Beratung die "Rücknahme der Kündigung". Arbeitnehmer möchte aber nicht mehr arbeiten in der alten Firma, aber eine Abfindung soll schon rausspringen.

Was tun?

Eine Rücknahme einer Kündigung ist nicht möglich. Dies ist vielmehr ein Angebot auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, was der Arbeitnehmer annehmen muss. Nimmt er es nicht an, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage. Aber: Kann der Arbeitnehmer die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses begründen, kann er die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ablehnen und einen Auflösungsantrag stellen. Wird dies vom Gericht anerkannt, erhält der Arbeitnehmer sogar eine Abfindung.

Also: Selbst in manch aussichtslos scheinendem Fall kann anwaltlicher Rat helfen.

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