Donnerstag, 6. Mai 2010

Rentenversicherungspflicht von Pflegern

Rentenversicherungspflicht für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen nur dann, wenn Mindestpflegezeit von 14 Wochenstunden mit Grundpflege und hauswirtschaftlicher Ver­sor­gung erreicht wird (BSG Medieninfo 17/10)

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