Dienstag, 11. Mai 2010

Erwerbsfähigkeit eines Bauschlossers

Ein als Bauschlosser nicht mehr erwerbsfähiger Facharbeiter kann auf die Tätigkeit eines Schlossmachers verwiesen werden, so dass ihm keine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu gewähren ist (LSG Rheinland Pfalz, PM v. 10.05.2010).

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