Dienstag, 18. Mai 2010

ausserordentliche Kündigung und Versetzungsmöglichkeit

Vor einer außerordentlichen Kündigung ist eine an sich mögliche Versetzung in Betracht zu ziehen, wenn der Grund, der einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Inhalt entgegen steht, es nicht zugleich ausschließt, den Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz oder zu anderen Bedingungen weiterzubeschäftigen. Dies ist der Fall, wenn der Kündigungsgrund arbeitsplatzbezogen ist, d.h. bei einer anderweitigen Beschäftigung sich voraussichtlich nicht wiederholen wird (LAG Hessen v. 08.03.2010).

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