Montag, 31. Mai 2010

Befristung europarechtswidrig?

Das LAG Köln legt dem EUGH Fragen zum deutschen Befristungsrecht vor. Diese beziehen sich vor allem auf die Wirksamkeit und Anforderungen an Kettenbefristungen (LAG Köln Beschluss vom 13.04.2010 - 7 Sa 1224/09)

Donnerstag, 20. Mai 2010

Hat ein Bewerber Auspruch auf Auskünfte zu den Auswahlkriterien im Bewerbungsverfahren?

Wird ein Bewerber nach einem Bewerbungsverfahren abgelehnt ist dass für sich allein noch keine Diskriminierung. Soweit die Ablehnungsentscheidung auf unzulässigen Erwägungen beruht, kann eine Diskriminierung vorliegen, mit der Folge, dass der abgelehnte Bewerber einen Schadensersatzanspruch hat. Hierfür muss er jedoch Indizien darlegen, welche eine Diskriminierung als wahrscheinlich erscheinen lassen.

Hat der Bewerber keine Kenntnis, ob ein anderer Bewerber bevorzugt wurde und nach welchen Kriterien die Bewerberauswah erfolgte, kann der Bewerber nur blosse Behauptungen und Vermutungen vortragen, was nicht ausreichend ist. Nun geht es um die Frage, ob der Bewerber Anspruch auf Auskunft zum Bewerbungsverfahren und den Auswahlkriterien hat, um einen etwaigen Schadensersatzanspruch wegen Diskriminierung prüfen zu können.

Nach nationalem Recht gibt es diesen Anspruch nicht; er könnte sich jedoch aus Europarecht ergeben. Da diese Frage in der Auslegung europarechtlicher Richtlinien nicht vom BAG beantwortet werden kann, hat das BAG diese Frage dem EUGH vorgelegt (BAG PM 39/10).

Diskriminierung in der Verwaltung wegen Lebensaltereinstufung im Tarifvertrag?

Das BAG legt dem EUGH die Frage vor, ob jüngere Arbeitnehmer beim Entgelt nach den Tarifverträgen (Lebensalterstufen) diskriminiert werden (BAG PM 39/10).

Tarifvertrag, Wechsel vom BAT zu TVÖD bzw. TV-L

Eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, die auf den „Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) in der jeweils gültigen Fassung“ und die dazu geschlossenen Zusatzverträge verweist, kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dahingehend ausgelegt werden, dass auch die den BAT ersetzenden Tarifverträge für das Arbeitsverhältnis maßgebend sind. Nach dem Zweck der Bezugnahmeklausel ist von den verschiedenen Nachfolgetarifverträgen des BAT in der Regel derjenige anzuwenden, der typischerweise gelten würde, wenn die Tätigkeit innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würde (BAG PM 38/10)

Dienstag, 18. Mai 2010

ausserordentliche Kündigung und Versetzungsmöglichkeit

Vor einer außerordentlichen Kündigung ist eine an sich mögliche Versetzung in Betracht zu ziehen, wenn der Grund, der einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Inhalt entgegen steht, es nicht zugleich ausschließt, den Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz oder zu anderen Bedingungen weiterzubeschäftigen. Dies ist der Fall, wenn der Kündigungsgrund arbeitsplatzbezogen ist, d.h. bei einer anderweitigen Beschäftigung sich voraussichtlich nicht wiederholen wird (LAG Hessen v. 08.03.2010).

Befristung unwirksam?!

Eine Haushaltsbefristung erfordert zu ihrer Wirksamkeit eine nachvollziehbare Zwecksetzung bei Aufgaben mit nur vorübergehender Dauer (LAG Hessen vom 19.02.2010)

Montag, 17. Mai 2010

Altersgruppenbildung in Sozialplänen europarechtswidrig?

Das Arbeitsgericht Siegburg legt dem EUGH die Frage vor, ob die Altersgruppenbildung in Sozialplänen zulässig ist oder eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters darstellt. Damit gibt sich das Arbeitsgericht Siegburg nicht mit der Rechtsprechung des BAG zufrieden (Beschl. vom 27.01.2010)

ALG II und PC-Erstausstattung

17.05.2010 Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz-IV-Leistungen“) haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines PC (LSG Rheinland - Pfalz PM v. 11.05.2010)

Dienstag, 11. Mai 2010

Umweltprämie nicht als Einkommen anrechenbar

Das Landessozialgericht Sachsen in Chemnitz hat entschieden, dass die Umweltprämie (Abwrackprämie) nicht als Einkommen auf SGB II - Leistungen (Arbeitslosengeld II) anzurechnen ist (Pressemitteilung vom 11.05.2010)

Abfindungskürzung bei Renteneintritt

06.05.2010 Unterschiedliche Abfindungsregeln für entlassene Arbeitnehmer und möglicherweise in Altersrente gehende Arbeitnehmer könnte gegen Europarecht verstoßen. Das legt der Schlussantrag der Generalanwältin am EUGH nahe (Schlussantrag vom 06.05.2010)

Zurückbehaltungsrecht und Vergütung

Arbeitnehmern steht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung zu, wenn der Arbeitgeber mit fälligen Arbeitsentgeltforderungen erheblich im Verzug ist. Auch für die Zeit der zurückbehaltenen Arbeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung seines Arbeitsentgelts. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts muss der Arbeitnehmer jedoch gegenüber dem Arbeitgeber erklären, dass er seine Arbeit aufgrund der Lohnrückstände zurückbehält. Der Arbeitnehmer trägt die Beweislast dafür, dass er gegenüber seinem Arbeitgeber eine solche Erklärung tatsächlich abgegeben hat (ArbG Cottbus Urteil vom 16.03.2010)

Erwerbsfähigkeit eines Bauschlossers

Ein als Bauschlosser nicht mehr erwerbsfähiger Facharbeiter kann auf die Tätigkeit eines Schlossmachers verwiesen werden, so dass ihm keine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu gewähren ist (LSG Rheinland Pfalz, PM v. 10.05.2010).

Bußgeld kein Arbeitslohn

Die Übernahme von Verwarnungsgeldern durch eine Spedition für ihre LKW-Fahrer ist kein beitragspflichtiger Arbeitslohn (LSG Rheinland Pfalz, PM v. 10.05.2010)

Freitag, 7. Mai 2010

Was ist vom Arbeitseinkommen pfändbar?

Die Pfändung von Arbeitseinkommen ist ein probates Mittel, dass der Gläubiger von einem Schuldner die zustehende Forderung (regelmäßig Geld) erhält. Doch in der Interessenabwägung hat der Gesetzgeber berücksichtigt, dass mit dem Arbeitseinkommen auch die Lebensführung des Schuldners und seiner Familie gewährleistet sein muss. Deshalb wurden Grenzen gezogen (§§ 850 ff ZPO).
Zur Ermittlung des pfändbaren Einkommen ist wie folgt vorzugehen:

1. Ermittlung des Bruttoeinkommens (sämtliche Einkünfte des Arbeitnehmers aus Arbeitsverhältnis, auch Karenzentschädigung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot und Rentenzahlungen - § 850 ZPO)

2. Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers, vermögenswirksam angelegte Einkommensteile, 50 % des für Überstunden/Mehrarbeitsstunden gezahlten Einkommens, Urlaubsgeld (welches über das Arbeitseinkommen hinaus bezahlt wird), Weihnachtsgeld (nur bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber 500,00 €), Erziehungsgeld, Heirats- und Geburtsbeihilfen, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge, Sterbe- und Gnadenbezüge aus dem Arbeitsverhältnis, Blindenzulagen, Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigung, bei Naturalleistungen (z. B. freie Unterkunft und Verpflegung, Dienstwagen, Arbeitskleidung, unentgeltliche oder verbilligte Warenabgabe) beachte § 850 e ZPO), Entgelt für selbst gestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen, Schmutz- und Erschwerniszulagen (soweit das Übliche nicht überstiegen wird) - § 850 a ZPO).

3. Prüfung, ob bedingt pfändbare Bezüge zu berücksichtigen sind (Addition) nach § 850 b ZPO, wie z.B. Renten wegen Körper- oder Gesundheitsverletzung, gesetzlich vorgeschriebene Unterhaltsrenten, fortlaufende Einkünfte aus Stiftungen, Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen, Ansprüche aus Lebensversicherungen (wenn nur auf Todesfall abgeschlossen und Versicherungssumme nicht 3.579 € übersteigt).

4. Abzug der Pfändungsfreigrenze nach § 850 c ZPO (Pfändungsfreigrenze-Tabelle)

5. Das nun verbleibende positive Ergebnis ist der pfändbare Betrag, der an den Gläubiger auszuzahlen ist, wenn nicht vorrangige Ansprüche (aus Lohnabtretungen, Aufrechnungen) bzw. Pfändungen bestehen.

Bezahlung von Betriebsräten mit Restmandat

Mitglieder eines Betriebsrats im Restmandat können vom Arbeitgeber keine Vergütung für die mit ihrer Betriebsratstätigkeit verbundenen Freizeitopfer verlangen (BAG PM 35/10).

Donnerstag, 6. Mai 2010

Umzugskosten nach SGB II

Umzugskosten werden nach dem SGB II (Hartz IV bzw.. ALG II) bei Grundsicherungsempfängern grundsätzlich nur für selbstorganisierten Umzug nach Ermessen übernommen (BSG Medieninfo 18/10)

Rentenversicherungspflicht von Pflegern

Rentenversicherungspflicht für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen nur dann, wenn Mindestpflegezeit von 14 Wochenstunden mit Grundpflege und hauswirtschaftlicher Ver­sor­gung erreicht wird (BSG Medieninfo 17/10)

Gründungszuschuss, Arbeitslosengeld

Die Gewährung eines Gründungszuschusses kommt (auch dann) in Betracht, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht nahtlos an die anschließende Aufnahme einer selb­ständigen Tätigkeit heranreicht. Ausreichend ist nach Sinn und Zweck und unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklung der Förderleistung ein enger zeitlicher Zusammenhang mit einem vorangehenden Arbeitslosengeldanspruch, der gewahrt ist, solange ein Zeitraum von ca. einem Monat nicht über­schritten ist (BSG Medieninfo 16/10)

Dienstag, 4. Mai 2010

Schadensersatz bei fehlerhafter Auskunft

Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmern die vertragliche Nebenpflicht, keine falschen Auskünfte zu erteilen. Entsteht dem Arbeitnehmer durch eine schuldhaft erteilte unrichtige Auskunft ein Schaden, kann der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet sein. Der Schaden und dessen Beruhen auf der falschen Auskunft ist jedoch von Arbeitnehmer nachzuweisen (BAG PM 34/10).

Im vorliegenden Fall wurde der Arbeitnehmer durch seinen Arbeitgeber falsch informiert hinsichtlich der Auswirkung einer Freistellungsphase während Altersteilzeit und tariflichem Bewährungsaufstieg.

Montag, 3. Mai 2010

Berufsausbildungsabgabe

Die Art. 43 EG und 48 EG stehen einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, nach der ein Unternehmen mit Sitz in diesem Mitgliedstaat verpflichtet ist, eine Abgabe wie die Berufsausbildungsabgabe zu zahlen, deren Höhe auf der Grundlage seiner Lohn- und Gehaltskosten, einschließlich derjenigen, die auf eine Zweigniederlassung des Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat entfallen, berechnet wird, wenn dieses Unternehmen in der Praxis hinsichtlich dieser Zweigniederlassung daran gehindert ist, die nach der betreffenden Regelung vorgesehenen Möglichkeiten zur Verringerung des Betrags der genannten Abgabe in Anspruch zu nehmen oder Zugang zu ihnen zu erhalten (EUGH C-96/08).