Freitag, 16. April 2010

Forderungsübergang, Vollstreckung

08.03.2010 Die Einwendung des Forderungsübergangs (z.B. wegen AlG I - Zahlungen) kann mit einer Vollstreckungsgegenklage auch dann noch nach Abschluss eines Vergleichs erhoben werden, wenn der Forderungsübergang bereits vor Vergleichsschluss erfolgt ist (LAG Berlin 26 Sa 2717/09)

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