Donnerstag, 15. April 2010

Einigung auf Zahlung von 3,59 €

Manchmal freuen wir uns auch über eine Einigung auf 3,59 €. In einem Rechtsstreit vor dem Sozialgericht Chemnitz ging es um rückwirkende Nachberechnung von ALG II - Leistungen wegen ursprünglich fehlerhafter Berechnung der Warmwasserpauschale. Nach einiger Rechnerei ergab sich für 2 Jahre ein Zahlungsanspruch von 3,59 €. Na, da freut sich doch der Mandant.

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