Dienstag, 27. April 2010

Bewerbung Einstelllung

Ein nicht berücksichtigter Bewerber um eine Stelle eines öffentlichen Arbeitgebers kann seine Einstellung verlangen, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in seiner Person erfüllt sind und seine Einstellung die einzig rechtmäßig Entscheidung der Behörde wäre, weil jede andere Entscheidung sich als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellen würde (Hess. LAG PM vom 23.04.2010).

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