Montag, 29. März 2010

sexueller Mißbrauch und Beendigung des Dienstverhältnisses

Sexueller Missbrauch eines Kindes durch einen Beamten ist ein besonders schweres Dienstvergehen, das in der Regel die disziplinare Höchstmaßnahme (Entfernung aus dem Dienst bzw. Aberkennung des Ruhegehalts) rechtfertigt (BVerwG Pressemitteilung 17/2010).

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